Wettbewerb um den Monopolmarkt: Prinzip und Praxis
Wenn ein Markt nur einen einzigen effizienten Anbieter zulässt, bleibt klassischer Preiswettbewerb aus. Genau hier setzt ein alternatives Prinzip an: Statt permanent viele Anbieter gegeneinander antreten zu lassen, konkurrieren Unternehmen zeitlich begrenzt um das exklusive Recht, den gesamten Markt zu bedienen. Der Ökonom Harold Demsetz beschrieb dieses Modell bereits 1968 als Alternative zur klassischen Regulierung natürlicher Monopole. In Deutschland prägt es bis heute Bereiche wie Strom- und Gasnetze, Autobahn-Raststätten oder die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Ursprung: Das Konzept geht auf den Ökonomen Harold Demsetz zurück, der es 1968 vorstellte.
- Prinzip: Der Wettbewerb findet vor Vertragsbeginn statt, nicht laufend während der Marktversorgung.
- Praxisbeispiel: Strom- und Gasnetzkonzessionen werden nach § 46 EnWG meist alle 20 Jahre neu ausgeschrieben.
- Aktuelles Risiko: Rund zwei Drittel der Ladepark-Konzessionen für E-Lkw an Autobahnen wurden laut Monopolkommission zuletzt ohne echte Ausschreibung vergeben.
So funktioniert der Wettbewerb um einen künftigen Monopolmarkt in der Praxis
Bei diesem Verfahren schreibt eine Behörde oder Kommune das Recht aus, einen bestimmten Markt für eine festgelegte Laufzeit exklusiv zu versorgen. Bewerber reichen Angebote zu Preisen, Qualität oder Konzessionsabgaben ein; den Zuschlag erhält meist das wirtschaftlich günstigste Gebot. Entscheidend ist dabei die sogenannte Ex-ante-Konkurrenz: Der eigentliche Wettbewerbsdruck entsteht vor Vertragsbeginn, während der Anbieter während der Laufzeit selbst wie ein klassisches Monopol agiert. Nach Ablauf der Konzession beginnt das Verfahren erneut, wodurch zumindest periodisch neue Anbieter eine Chance erhalten.
Ursprung des Konzepts: Von Demsetz zur Konzessionsvergabe
Demsetz entwickelte seine Überlegung als Kritik an der klassischen Regulierungstheorie, die natürliche Monopole meist über staatlich festgelegte Preise kontrolliert. Er argumentierte, eine Auktion des Marktzutritts sei effizienter, weil sie Informationsasymmetrien zwischen Behörde und Unternehmen abbaut. Die Behörde muss die tatsächlichen Kosten eines Anbieters gar nicht kennen, sie beobachtet lediglich das günstigste Gebot im Bieterverfahren. Angewendet wird das Prinzip in Deutschland unter anderem bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen, die Kommunen nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz regelmäßig neu ausschreiben müssen.

Praxisbeispiele: Energienetze, Raststätten und Ladesäulen
Drei Branchen zeigen exemplarisch, wie unterschiedlich das Prinzip in der Realität funktioniert – und woran es scheitern kann. Sichtbar wird das besonders dort, wo eine Vergabestelle über Jahrzehnte denselben Konzessionsnehmer bevorzugt.
- Stromnetzkonzessionen: Kommunen schreiben die Netzbetriebsrechte alle rund 20 Jahre aus; scheidende Betreiber müssen ihr Netz gegen Entschädigung an den neuen Konzessionär übergeben, was in der Praxis häufig zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten über den Übergabepreis führt.
- Gaskonzessionen: Ähnlich geregelt wie Strom, allerdings mit sinkender Bewerberzahl, weil der absehbare Rückbau fossiler Gasnetze viele Unternehmen von einer langfristigen Investition abschreckt.
- Autobahn-Raststätten: Der Bund verpachtet Grundstücke entlang der Autobahnen, seit Jahrzehnten dominiert jedoch ein einziger Betreiber den Markt nahezu vollständig, weil Bestandsverträge selten neu ausgeschrieben werden.
- Ladeinfrastruktur für Pkw: Die Zahl öffentlicher Ladepunkte ist innerhalb von drei Jahren von rund 88.000 auf etwa 150.000 gestiegen, die Auslastung bleibt an vielen Standorten dennoch gering.
- Ladeparks für E-Lkw: Rund zwei Drittel dieser Flächen wurden zuletzt ohne echte Ausschreibung an einen einzigen Anbieter vergeben, was die Monopolkommission ausdrücklich kritisiert hat.
- Fernbuslinien und ÖPNV-Konzessionen: Auch im Nahverkehr entscheiden Ausschreibungen über exklusive Streckenrechte, wobei kommunale Verkehrsbetriebe gegenüber privaten Bietern oft im Vorteil sind.
Typische Monopolmärkte im Vergabeverfahren: Ein Überblick
Die folgende Übersicht vergleicht zentrale Merkmale ausgewählter Vergabeverfahren in Deutschland.
| Sektor | Vergabegrundlage | Typische Laufzeit | Auffälligkeit |
|---|---|---|---|
| Stromnetz | § 46 EnWG | ca. 20 Jahre | Häufige Rechtsstreitigkeiten um Netzübergabe |
| Gasnetz | § 46 EnWG | ca. 20 Jahre | Sinkende Bewerberzahl |
| Autobahn-Raststätten | Bundeskonzession | Jahrzehnte, selten neu ausgeschrieben | Marktbeherrschung durch einen Betreiber |
| Ladeparks E-Lkw | Kommunale/Bundesausschreibung | Variabel | Laut Monopolkommission oft ohne echte Ausschreibung |
Häufige Fehler bei der Konzessionsvergabe
Mehrere wiederkehrende Probleme schwächen die Wirkung des Verfahrens, noch bevor der eigentliche Vertrag beginnt. Besonders gravierend wirkt sich dabei mangelnde Markttransparenz aus.
- Bieterkartelle: Demsetz selbst nannte das Ausbleiben von Absprachen als zwingende Bedingung für ein effizientes Verfahren; sobald sich wenige große Anbieter untereinander abstimmen, verpufft der gesamte Wettbewerbsvorteil.
- Zu lange Laufzeiten: Je länger eine Konzession gilt, desto stärker nähert sich der Anbieter während der Vertragszeit einem klassischen, unkontrollierten Monopol an.
- Fehlende Neuausschreibung: Bestandsverträge werden in der Praxis oft stillschweigend verlängert, obwohl eine erneute Ausschreibung eigentlich vorgeschrieben wäre.
- Informationsvorsprung des Amtsinhabers: Wer eine Konzession bereits besitzt, kennt reale Kosten und Nachfrage genauer als neue Bewerber und kann sein Angebot entsprechend knapp kalkulieren.
- Politische Nähe zwischen Vergabestelle und Anbieter: Zieht dieselbe Institution finanzielle Vorteile aus der Konzession, sinkt der Anreiz für echten Wettbewerb spürbar.
- Unklare Übergaberegeln: Fehlen klare Bewertungsmaßstäbe für die Ablösesumme beim Betreiberwechsel, schrecken das potenzielle neue Bieter ab.
Grenzen des Demsetz-Wettbewerbs in der Regulierungspraxis
Kritiker verweisen darauf, dass der theoretische Effizienzgewinn in der Praxis selten vollständig eintritt. Sobald ein Anbieter die Konzession über mehrere Runden hinweg verteidigt, entsteht faktisch ein dauerhaftes Quasi-Monopol, das kaum noch von echten Wettbewerbsanreizen diszipliniert wird. Die Bundesnetzagentur reguliert deshalb parallel fünf zentrale Netzmärkte – Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn –, um genau diese Lücke zwischen theoretischem und tatsächlichem Wettbewerb zu schließen.
Häufige Fragen zum Thema (FAQ)
Was bedeutet Wettbewerb um den Monopolmarkt?
Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem mehrere Anbieter im Vorfeld um das exklusive Recht konkurrieren, einen Markt für eine bestimmte Zeit zu bedienen. Innerhalb dieser Laufzeit agiert der Gewinner faktisch als Monopolist, muss sich am Ende der Konzession jedoch erneut dem Verfahren stellen.
Wer hat das Konzept entwickelt?
Der US-amerikanische Ökonom Harold Demsetz veröffentlichte die zugrunde liegende Idee 1968 als Gegenentwurf zur klassischen Preisregulierung natürlicher Monopole. Sein Ansatz gilt bis heute als Grundlage vieler Konzessionsverfahren.
In welchen Branchen kommt das Verfahren in Deutschland vor?
Am bekanntesten ist die Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen durch Kommunen. Auch Autobahn-Raststätten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Teile des öffentlichen Nahverkehrs werden über ähnliche Ausschreibungsverfahren vergeben.
Warum funktioniert das Verfahren nicht immer wie erhofft?
Lange Laufzeiten, ausbleibende Neuausschreibungen und der Informationsvorsprung bestehender Anbieter schwächen den Wettbewerbsdruck erheblich. Institutionen wie die Monopolkommission warnen zudem regelmäßig vor Konzessionsvergaben ohne echte Ausschreibung, etwa bei Ladeparks für E-Lkw.
Fazit
Der Wettbewerb um den Monopolmarkt ersetzt dauerhafte Konkurrenz durch periodische Ausschreibungen und verspricht dadurch niedrigere Preise ohne ständige staatliche Preiskontrolle. Sein Erfolg hängt jedoch stark von kurzen Laufzeiten, klaren Vergaberegeln und echter Ausschreibungspflicht ab. Fehlen diese Bedingungen, droht aus dem Verfahren ein dauerhaftes, kaum kontrolliertes Monopol zu werden.