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Tarif der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft: Ein Überblick

Beschäftigte in Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Immobiliengesellschaften fragen sich regelmäßig, welche Regeln für ihr Gehalt, ihre Arbeitszeit und ihre Sonderzahlungen gelten. Grundlage dafür bildet ein bundesweit gültiges Tarifwerk, das zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt wird und seit Anfang 2025 in überarbeiteter Fassung greift. Wer die Details kennt, kann seine Gehaltsabrechnung selbst kontrollieren.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Vertragsparteien: Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft, ver.di und IG BAU.
  • Monatsentgelte 2026: zwischen 2.525 € und 6.175 € brutto bei 37 Stunden Vollzeit.
  • Erhöhung: 2,2 % zum 1. November 2025, weitere 2,2 % ein Jahr später.
  • Laufzeit: 26 Monate, vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2027.

Was der Tarif in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft konkret regelt

Der Tarifvertrag deckt weit mehr ab als reine Gehaltszahlen. Er legt fest, wie Beschäftigte eingruppiert werden, wie viele Wochenstunden gearbeitet wird und welche Zuschläge bei Überstunden oder Feiertagsarbeit anfallen. Ein zentrales Element ist der Manteltarifvertrag, der die grundlegenden Arbeitsbedingungen unabhängig vom konkreten Entgelt bestimmt. Er gilt seit dem 1. Januar 2025 in aktualisierter Form und kann frühestens Ende 2026 gekündigt werden. Parallel dazu regelt ein eigener Entgelttarifvertrag die konkreten Beträge, die jährlich oder in mehrjährigen Schritten angepasst werden.

Tarifvertragsparteien und Geltungsbereich

Verhandelt wird das Tarifwerk zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft auf der einen und ver.di sowie der IG BAU auf der anderen Seite. Diese Konstellation ist ungewöhnlich, weil zwei Gewerkschaften gemeinsam am Verhandlungstisch sitzen. Für den Geltungsbereich zählt allein die Tätigkeit, nicht die Rechtsform des Unternehmens. Ob GmbH, Genossenschaft oder kommunales Wohnungsunternehmen: Sobald immobilienwirtschaftliche Leistungen erbracht werden, greift das Tarifwerk. Freie Makler ohne Anstellungsverhältnis fallen nicht darunter, wohl aber angestellte Hausmeister, Sachbearbeiter und kaufmännische Fachkräfte.

Entgelttabelle der Wohnungswirtschaft für 2026

Die aktuelle Tarifrunde läuft insgesamt 26 Monate und bringt zwei gestaffelte Erhöhungen der Tabellenentgelte um jeweils 2,2 Prozent. Zusätzlich erhielten alle Beschäftigten und Auszubildenden im Januar 2026 eine Einmalzahlung von 100 Euro brutto, anteilig für Teilzeitkräfte. Die Spannbreite der elf Entgeltgruppen reicht von 2.525 Euro bis 6.175 Euro Monatsbrutto bei einer tariflichen Vollzeit von 37 Stunden pro Woche.

Qualifikationsniveau Typische Tätigkeit Monatsbrutto (ca.)
Einstiegsniveau Hausmeisterdienste, einfache Verwaltung ab 2.525 €
Mittleres Niveau Sachbearbeitung, Immobilienkaufleute 3.200 – 4.200 €
Gehobenes Niveau Team- oder Objektleitung 4.200 – 5.300 €
Höchste Gehaltsgruppe Leitende Fachpositionen bis 6.175 €

Auch für Auszubildende gab es Bewegung: Ihre Vergütung steigt zum 1. Januar 2026 um 60 Euro monatlich und zum 1. Februar 2027 um weitere 50 Euro. Der niedrigste tarifliche Stundensatz liegt seit Januar 2026 bei 14,15 Euro und klettert 2027 auf 14,60 Euro.

Sonderzahlungen und Jubiläumstage im Wohnungswirtschafts-Tarif

Neben dem laufenden Gehalt sieht das Tarifwerk mehrere feste Zusatzleistungen vor. Wer nach 1997 eingestellt wurde, startet im ersten Beschäftigungsjahr mit 50 Prozent des zusätzlichen Urlaubsgelds und des 13. Monatsgehalts; jedes weitere Jahr bringt zehn Prozentpunkte mehr, bis die volle Summe erreicht ist. Seit Juli 2024 beträgt das Urlaubsgeld mindestens 60 Prozent der Julivergütung. Diese Regelung ersetzte die früher statisch festgeschriebenen Eurobeträge durch eine prozentuale Berechnung, die automatisch mit den Gehältern mitwächst.

Folgende Zusatzleistungen sind fester Bestandteil des Tarifsystems und lohnen einen genauen Blick in die eigene Abrechnung:

  • Zusätzliches Urlaubsgeld: mindestens 60 Prozent der im Juli gültigen Monatsvergütung, ausgezahlt automatisch mit dem Julientgelt.
  • 13. Monatsgehalt: volle Auszahlung für Alt-Beschäftigte, gestaffelter Aufbau für alle ab 1997 Eingestellten.
  • Jubiläumsfreistellung nach 10 Jahren: ein zusätzlicher bezahlter freier Tag zur Würdigung der Betriebszugehörigkeit.
  • Jubiläumsfreistellung nach 25 Jahren: zwei bezahlte freie Tage, unabhängig vom sonstigen Urlaubsanspruch.
  • Jubiläumsfreistellung nach 40 Jahren: drei bezahlte freie Tage als höchste Stufe der Anerkennung.
  • Einmalzahlung 2026: 100 Euro brutto für alle Beschäftigten und Auszubildenden, anteilig bei Teilzeit.
  • Betriebsvereinbarungen mit höherem Urlaubsgeld: bestehende, günstigere Regelungen bleiben trotz der neuen Prozentlösung gültig.
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Typische Fehler bei Eingruppierung und Abrechnung

Gerade weil das Tarifwerk viele Detailregeln kombiniert, schleichen sich in der Praxis wiederkehrende Fehler ein. Wer seine Abrechnung selbst prüft, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Falsche Eingruppierung beim Jobwechsel: Neue Tätigkeitsbeschreibungen werden oft nicht mit der passenden Gehaltsgruppe abgeglichen, obwohl sich die Aufgaben spürbar verändert haben.
  • Übersehene Staffelung beim 13. Monatsgehalt: Beschäftigte im zweiten oder dritten Jahr erhalten fälschlich noch den Einstiegsprozentsatz statt der bereits fälligen Erhöhung.
  • Nicht angepasstes Urlaubsgeld: Personalabteilungen rechnen mitunter noch mit alten, statischen Eurobeträgen statt mit der aktuellen Prozentregel.
  • Fehlende Anrechnung von Überstundenzuschlägen: Die Vergütung von Mehrarbeit, Sonntags- und Nachtarbeit basiert auf 1/160 der Monatsvergütung; wird ein falscher Divisor genutzt, entstehen spürbare Differenzen.
  • Ignorierte Jubiläumstage: Vor allem kleinere Betriebe vergessen die gestaffelten Freistellungstage nach zehn, 25 und 40 Jahren Betriebszugehörigkeit.
  • Fehlerhafte Gleitzeitabrechnung: Ein Gleitzeitguthaben von mehr als 15 Stunden am Quartalsende erfordert eine gesonderte Regelung zur Anordnung und Vergütung, die häufig unterbleibt.
  • Verwechslung von Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag: Wer nur den einen kennt, übersieht Regelungen zu Arbeitszeit, Kündigungsfristen oder freien Tagen an Heiligabend und Silvester.

Arbeitszeit und Zuschläge in der Immobilienbranche

Die tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt 37 Stunden, verteilt grundsätzlich auf Montag bis Freitag. Der 24. und der 31. Dezember gelten als arbeitsfrei, ohne dass dafür Urlaub eingesetzt werden muss. Für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gilt eine einheitliche Berechnungsgrundlage von 1/160 der Monatsvergütung pro Stunde. Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird stets nur der höhere Zuschlag ausgezahlt, eine Kumulierung findet nicht statt. Arbeitszeitkonten dürfen über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgeglichen werden, was saisonale Schwankungen etwa in der Nebenkostenabrechnung abfedert.

Häufige Fragen zum Thema (FAQ)

Wer ist vom Tarifvertrag der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft betroffen?

Erfasst sind alle angestellten Beschäftigten in Unternehmen, die immobilienwirtschaftliche Leistungen erbringen, unabhängig von der Rechtsform. Dazu zählen Wohnungsgenossenschaften, kommunale Gesellschaften und private Verwaltungen gleichermaßen. Freiberuflich tätige Makler ohne Anstellungsverhältnis fallen nicht unter das Tarifwerk.

Wie hoch ist das Mindestgehalt nach dem aktuellen Tarif?

Die unterste Entgeltgruppe liegt bei 2.525 Euro Monatsbrutto für eine 37-Stunden-Woche, Stand 2026. Für gewerbliche Tätigkeiten außerhalb der klassischen Verwaltung gilt zusätzlich ein tariflicher Mindeststundenlohn von 14,15 Euro, der 2027 auf 14,60 Euro steigt.

Wann wird das Tarifgehalt als Nächstes erhöht?

Die aktuelle Tarifrunde sieht zwei Stufen von jeweils 2,2 Prozent vor: eine zum 1. November 2025 und eine weitere ein Jahr später. Die Vereinbarung läuft insgesamt bis Ende Dezember 2027, danach folgt eine neue Verhandlungsrunde.

Bekommen auch Teilzeitkräfte das volle Urlaubsgeld und die Einmalzahlung?

Nein, beide Leistungen werden anteilig zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit berechnet. Eine Halbtagskraft erhält also die Hälfte der Einmalzahlung sowie ein entsprechend reduziertes Urlaubsgeld. Der prozentuale Anspruch auf das 13. Monatsgehalt richtet sich zusätzlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Fazit

Der Tarif der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft strukturiert Gehälter, Zuschläge und Sonderzahlungen über ein mehrstufiges System, das seit 2025 auf prozentualen statt starren Beträgen basiert. Beschäftigte profitieren aktuell von zwei Erhöhungsstufen, einer Einmalzahlung und gestaffelten Jubiläumstagen. Wer die Regeln zur Eingruppierung, zum Urlaubsgeld und zu den Zuschlägen kennt, kann die eigene Abrechnung zuverlässig nachvollziehen.